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Bei einer Unterbringungsberechnung geben Sie den Strafbeginn und das Strafmaß ein. |
Geben Sie die vorweg zu vollstreckenden Zeiten ein.
Geben Sie ggf. Organisationshaft ein. Ergänzen Sie beliebig viele U-Haftzeiten
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Geben Sie Unterbrechungen ein. DS Strafzeit unterscheidet dabei automatisch zwischen Zeiträumen, die vor dem 2/3-Termin bzw. nach dem Unterbringungsbeginn liegen.
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Das (vorläufige) Strafende wird berechnet und angezeigt.
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Unterbringungshöchstfrist kann nun berechnet werden. Dabei wird Sofern eine Unterbrechung nach dem Unterbringungsbeginn liegt, kann Aus den Eingaben wird das Unterbringungsende berechnet. Die zu vollstreckende Resthaft kann ebenfalls berechnet werden. |
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Die so erstellte Berechnung kann gespeichert und ausgedruckt werden. |