Bei einer Unterbringungsberechnung
geben Sie den Strafbeginn und
das Strafmaß ein.
  Geben Sie die vorweg zu vollstreckenden Zeiten ein.

Geben Sie ggf. Organisationshaft ein.

Ergänzen Sie beliebig viele U-Haftzeiten
sowie anzurechnende Tage bzw. Monate.

  Geben Sie Unterbrechungen ein. DS Strafzeit unterscheidet dabei
automatisch zwischen Zeiträumen, die vor dem 2/3-Termin bzw.
nach dem Unterbringungsbeginn liegen.

  Das (vorläufige) Strafende wird
berechnet und angezeigt.


Die einzelnen Terminberechnungen
werden ebenfalls angezeigt.

 

Die Unterbringungshöchstfrist kann nun berechnet werden. Dabei wird
von DS Strafzeit ein Unterbringungsbeginn vorgeschlagen, der beliebig
abänderbar ist.

Sofern eine Unterbrechung nach dem Unterbringungsbeginn liegt, kann
diese separat eingegeben werden.

Aus den Eingaben wird das Unterbringungsende berechnet.

Die zu vollstreckende Resthaft kann ebenfalls berechnet werden.

  Die so erstellte Berechnung kann gespeichert
und ausgedruckt werden.